Quick-scan-brandschutz-checkliste
Was enthält dieses Formular?
Dieses Formular enthält 17 Abschnitte:
Ist das Gebäude melde- oder genehmigungspflichtig?
Datum der Baugenehmigung / Nutzungserlaubnis / Umweltgenehmigung / Nutzungsbenachrichtigung.
Verfügbare Funktion (en):
2. Dokumente und Verwaltung
- Das Brandmeldesystem wird gemäß NEN 2654-1 verwaltet und gewartet.
- Das Evakuierungsalarmsystem wird gemäß NEN 2654-1 verwaltet und gewartet.
- Es besteht ein Wartungsvertrag für die Not- und transparente Beleuchtung.
- Für die Feuerlöscher besteht ein Wartungsvertrag.
- Die Vorhänge / Polstermaterialien sind feuerhemmend behandelt, Zertifikat ist vorhanden.
Zimmer / Wände
3. Flur des Feuerraums
- Das WBDBO der Wände ist ausreichend.
- Die Zimmer sind als Unterfeuerraum konzipiert.
- Das WBDBO der Zimmertüren ist ausreichend.
- Die Durchgänge von den Zimmern zum Flur sind mit einer Brandschutzklappe ausgestattet.
Rahmen und Türkonstruktionen
Treppenhäuser
- Das WBDBO der Rahmen- und Türkonstruktionen ist ausreichend.
- Das WBDBO der Frames ist ausreichend.
- Türen in Brandabschnitten sind ausreichend.
- Das WBDBO der Glasbelegung in den Brandabschnitten ist ausreichend.
- Die Bedienung der Türschließer ist ausreichend.
- Es ist nicht zu viel Drahtglas vorhanden.
- Die Durchdringungen durch die obigen Rahmen sind ausreichend.
- Die Glasperlen werden richtig aufgetragen.
- Die Schertiefe ist ausreichend.
- Der Bodenbelag im Treppenhaus entspricht den NEN-Normen für Brandausbreitung (NEN 6065) und Rauchentwicklung (NEN 6066).
5. Heizraum
- Das WBDBO des Heizraums (> 160 kW) ist ausreichend.
- Das WBDBO der Rahmen- und Türkonstruktionen ist ausreichend.
- Das WBDBO der Frames ist ausreichend.
- Türen in Brandabschnitten sind ausreichend.
- Das WBDBO der Glasbelegung in den Brandabschnitten ist ausreichend.
- Die Bedienung der Türschließer ist ausreichend.
- Es ist nicht zu viel Drahtglas vorhanden.
- Die Durchdringungen durch die obigen Rahmen sind ausreichend.
- Die Glasperlen werden richtig aufgetragen.
- Die Schertiefe ist ausreichend.
6. Beleuchtung
- Die gesetzlich vorgeschriebene Notbeleuchtung ist vorhanden.
- Die gesetzlich vorgeschriebene Fluchtwegangabe ist vorhanden.
- Die Fluchtwegschilder entsprechen Artikel 6.24 des Baudekrets NEN 6088 und NEN-EN 1838.
7. Brandmeldeanlage
- Ein erforderliches Brandmeldesystem gemäß Artikel 6.20 Tabelle 1 ist vorhanden.
- Das BMI-Logbuch ist vorhanden, vollständig und wird aufbewahrt.
- Ein gültiger Inspektionsbericht ist verfügbar.
- Das Evakuierungsalarmsystem entspricht Artikel 6.23 der Bauverordnung.
- Für ein erforderliches Brandmeldesystem liegt ein Evakuierungsplan gemäß NEN 8112 vor.
8. Im Brandfall entkommen
- Die Fluchttüren entsprechen NEN-EN 179 und NEN-EN 1125.
- Automatische (Schiebetüren) und Türen für die Zugangs- oder Ausgangskontrolle entsprechen Artikel 6.25 Absatz 8.
- Die Drehrichtung der Türen im Fluchtweg entspricht der Bauverordnung.
- Türen in feuerfesten Trennwänden schließen sich gemäß Artikel 7.3 selbst.
- Selbstschließende Türen sind gemäß Artikel 7.3 der Bauverordnung nicht in geöffneter Position verriegelt (Ausnahme: Klebemagnete).
9. Feuer bekämpfen
- Die Feuerwehrschlauchtrommeln entsprechen Artikel 6.28 der Bauverordnung.
- Das Trockenfeuerrohr entspricht Artikel 6.28 der Bauverordnung.
- Tragbare Feuerlöscher entsprechen Artikel 6.31 des Baudekrets und werden alle 2 Jahre gemäß NEN 2559 überprüft und gewartet.
- Die gemäß Artikel 6.33 des Baudekrets vorhandenen Löschmittel sind deutlich aufgehängt oder mit einem Piktogramm gemäß NEN 3011 versehen.
- Ein vorgeschriebener automatischer Feuerlöscher wird mit einem gültigen Inspektionszertifikat versehen.
- Eine vorgeschriebene Rauchschutzanlage wird mit einem gültigen Inspektionszertifikat versehen.
10. Zugänglichkeit für Rettungsdienste
- Ein erforderlicher Feuerwehrzugang entspricht Artikel 6.36 des Baudekrets.
- Die Zugänglichkeit des Gebäudes für Rettungsdienste entspricht Artikel 6.37 des Baudekrets.
- Die Parkplätze für Feuerwehrautos entsprechen Artikel 6.38 der Bauverordnung.
11. Feuerlift
- Der Feuerwehraufzug entspricht Artikel 6.39 der Bauverordnung.
- Der Feuerlift wird jährlich gemäß Artikel 1.16 Sorgfaltspflicht des Baudekrets gewartet.
12. Verhinderung der Brandgefahr
- Die Dekoration in Räumen entspricht Artikel 7.4 der Bauverordnung.
- Die vorhandenen Einrichtungselemente wurden gemäß Artikel 7.5 des Baudekrets feuerfest gemacht.
- Die gewerbliche Lagerung gefährlicher Stoffe entspricht den Vorschriften.
- In einem Heizraum von 160 kW sind keine brennbaren Güter installiert.
- Es bestehen keine weiteren Restrisiken für die Brandgefahr oder die Brandentwicklung.
Kommentare / Empfehlungen
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